Nagelkunst aus Bautzen
 

Die Katastervermessung

Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster ist die flächendeckende Beschreibung aller Flurstücke eines Landes. In einem beschreibenden Teil ALB (Automatisches Liegenschaftsbuch) und ALK (Automatische Liegenschaftskarte) werden die geometrische Lage, die baulichen Anlagen, die Größe und die Art der Nutzung jedes Flurstückes festgehalten.

Die Katastervermessung dient der:

  • Bildung von Flurstücken
  • Grenzwiederherstellung von Flurstücksgrenzen
  • Grenzbescheinigung
  • Aufnahme von Gebäuden zur Übernahme in das Liegenschaftskataster
  • Grenzsicherung
  • Katastervermessung an langgestreckten Anlagen
  • Begleitung und Umsetzung von Bodenordnungsverfahren nach dem Baugesetzbuch
  • Messungen für Bodenordnungsverfahren nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und Flurbereinigungsgesetz (FlurG)
  • Verschmelzung

Katastervermessung zur Bildung von Flurstücken Die Grenzermittlung umfasst die amtliche Feststellung der bestehenden Grenzpunkte des herauszutrennenden Teilflurstückes. Die gewünschte neue Grenze zwischen dem ursprünglichen Gesamtflurstück und dem neuen Flurstück wird unter Vorgabe und Zustimmung des Antragstellers und Flurstückseigentümers festgestellt. Das Ergebnis der Grenzermittlung wird in die Örtlichkeit übertragen, dabei werden die fehlenden, neuen bzw. zerstörten Grenzpunkte am neu gebildeten Flurstück durch Grenzsteine bzw. andere Abmarkungsarten gekennzeichnet.

Katastervermessung zur Grenzwiederherstellung
Sie kennen den Grenzverlauf Ihres Flurstückes nicht, da keine Grenzpunkte vorhanden sind? Oder kommt es zu Unstimmigkeiten um den Grenzverlauf mit Ihrem Nachbarn?
Beantragen Sie die amtliche Feststellung des ausgewählten Bereiches Ihrer Grenze und der dazugehörigen Grenzpunkte durch einen ÖbV.
Nach der Vermessung erfolgt die Übertragung der ausgewählten Grenzpunkte und damit der aktuelle Grenzverlauf in die Örtlichkeit.
 
Katastervermessung zur Aufnahme von Gebäuden

Die auf Ihrem Flurstück errichteten Gebäude sind nicht in der aktuellen Flurkarte eingetragen?
Beantragen Sie die amtliche Vermessung der entsprechenden Gebäude durch einen ÖbV. Nach der Vermessung erfolgt die Übertragung der entsprechenden Gebäude in die Flurkarte.

Grenzsicherung
Grenzsicherung ist die Sicherung von Vermessungs- oder Grenzmarken nach § 6 Absatz 2   Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) vom 5.Juni 2010 
 
Zur Durchführung aller Aufgaben kommen neben den klassischen Vermessungsmethoden die satellitengestützte Vermessung (GPS) zunehmend zum Einsatz.

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