Der ÖbV ist ein mit hoheitlichen Befugnissen beliehener Freiberufler und somit Träger eines öffentlichen Amtes.
Der ÖbV führt Vermessungen im Kataster durch und ist befugt Beurkundungen vorzunehmen und Bescheinigungen auszustellen.
Der ÖbV wird privatrechtlich in der Ingenieurvermessung tätig.
Er arbeitet eigenverantwortlich und haftet dafür persönlich.
Der ÖbV garantiert freiberufliche Dienstleistung bei staatlicher Aufsicht.
Bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten ist der ÖbV an das sächsische Gebührenrecht gebunden.