Unsere Preise und die vorgeschriebenen Gebühren finden Sie unter:
► Kosten der Ingenieurvermessung
► Gebühren der Katastervermessung
Die Gebühren der Katastervermessung ergeben sich aus §§ 1, 2 und 6 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) i.d.f. der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698) und i. V. mit der Verordnung des sächsischen Staatministeriums des Inneren über die Gebühren und Auslagen der Vermessungsbehörden und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (Sächsische Vermessungskostenverordnung - Sächs-VermKoVO) vom 01. September 2003 (SächsGVBl. S. 349)